Bundespsychotherapeutenkammer: Angemessenheitsprüfung ist verfassungsrechtlich geboten!

Die BPtK lehnt Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab. Dieser Änderungsantrag würde die  Streichung gesetzlicher Schutzregelungen für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vorsehen.

„Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nimmt den Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, der die Streichung der Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vorsieht, mit größter Verwunderung zur Kenntnis und lehnt ihn mit aller Entschiedenheit ab. […]

Auch bei einer etwaigen Streichung der gesetzlichen Regelung bleibt die verfassungsrechtliche Basis, die die Angemessenheitsprüfung begründet, bestehen. Deshalb ist dieser Änderungsantrag unhaltbar. Die BPtK fordert daher den Gesundheitsausschuss des Bundestags auf, seiner Verantwortung für eine seriöse Gesundheitspolitik gerecht zu werden und diesen absurden Antrag abzulehnen“ […]

(Komplette Pressemeldung)