Die Bundesregierung lehnt die Empfehlungen des Bundesrats mehrheitlich ab

Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert: „Die Bundesregierung hat in dieser Woche ihre Gegenäußerung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Zentrale Vorschläge des Bundesrats, von bestimmten Einschnitten in die Versorgung abzusehen, hat die Bundesregierung abgelehnt. Dies betrifft nicht zuletzt auch die psychotherapeutische Versorgung.

So hält die Bundesregierung an ihrer Absicht fest, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen.“ [Komplette Meldung]