Stellungnahme der DGPT zu den Änderungsanträgen zum GKV-„Kürzungsgesetz“
Die DGPT nimmt Stellung zu den Änderungsanträgen, die am 06.07.2026 bekannt geworden sind:
„[…] Die Umsetzung der eingangs beschriebenen Änderungsanträge wird zu einer Flut von Klagen vor den Sozialgerichten und zu einer dramatischen Verschlechterung der aktuellen Arbeitsbedingungen aller im Bereich der Erbringung von psychotherapeutischen
Leistungen Tätiger führen. Sie wird zusammen mit den bereits vom Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarkürzungen das Angebot von psychotherapeutischen Leistungen massiv tangieren.“ (Komplette Stellungnahme)