Aufgaben

Keine Verbesserung ist zu klein oder geringfügig, als dass man sie nicht durchführen sollte.(Theodor W. Adorno)

Welche Aufgaben hat die Kammer?

Die Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine Behörde der Selbstverwaltung. Diese Selbstverwaltung ist ein Privileg, das den freien Berufen zugestanden wird. Die Aufgaben der Kammern werden vom Berliner Heilberufekammergesetz bestimmt. Das ist der gesetzlich vorgegebene Rahmen, in dem auch wir arbeiten.

Aufgaben der Kammern

(1) Die Kammern haben unter Beachtung der Belange des Gemeinwohls insbesondere folgende Aufgaben:

  1. die beruflichen Belange und Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und zu fördern
  2. das Verzeichnis der Berufsangehörigen zu führen
  3. über die Einhaltung der Berufspflichten der Berufsangehörigen zu wachen
  4. die berufliche Weiterbildung der Kammermitglieder zu regeln und zu entwickeln
  5. für die Qualität der Berufsausübung zu sorgen, insbesondere die berufliche Fortbildung der Kammermitglieder zu fördern und zu regeln. Die Kammer anerkennt und zertifiziert die Fortbildungsveranstaltungen und stellt die Zertifikate als Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht aus.
  6. die Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise zu organisieren
  7. Streitigkeiten, die aus dem Berufsverhältnis zwischen Kammermitgliedern entstehen, zu schlichten
  8. auf Anforderung von Behörden und Gerichten in allen Berufs- und Fachfragen Gutachten zu erstellen, Stellungnahmen abzugeben oder Sachverständige zu benennen. u.v.m.

Die Webseite der Psychotherapeutenkammer Berlin finden Sie hier.

Welche Aufgaben hat die Delegiertenversammlung?

Die Delegiertenversammlung beschließt alle wichtigen Angelegenheiten, die Berliner Psychotherapeut:innen betreffen, u. a. über:

  • die Hauptsatzung
  • die Wahlordnung
  • die Beitragsordnung
  • die Gebührenordnung
  • die Schichtungsordnung
  • die Berufsordnung
  • die Weiterbildungsordnung
  • die Errichtung von Fürsorge- oder Versorgungseinrichtungen oder Anschlusssatzungen
  • die Feststellung des Wirtschaftsplans für jeweils ein Kalenderjahr sowie die Entlastung des Vorstands
  • Vorschläge zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter
  • Entschließungen, mit denen die gemeinsamen beruflichen Belange der PPT und KJP gewahrt werden sollen
  • die Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen und entsprechenden Empfehlungen
  • sonstige Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen.

Die Delegiertenversammlung besteht aus 45 gewählten Mitgliedern. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Delegiertenversammlung werden auf die Dauer von fünf Jahren von den Kammermitgliedern in allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt.

Die Zusammensetzung der aktuellen Delegiertenversammlung finden Sie hier.

Welche Aufgaben haben die Ausschüsse?

Die Delegiertenversammlung hat derzeit (2021) sieben Ausschüsse gebildet, in denen inhaltliche Themen diskutiert und für die Beschlüsse im Vorstand und in der DV vorbereitet werden:

  • Ambulante Versorgung
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Berufsordnung
  • Qualitätssicherung, Wissenschaft, Forschung
  • Haushalt und Finanzen
  • Institutionelle und Öffentliche Versorgung
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie