Versorgungswerk

Nichts ist schwerer, als den gelten zu lassen, der uns nicht gelten lässt.(Marie von Ebner Eschenbach)

Was gibt es Neues zu einem Versorgungswerk in Berlin?

Unsere Liste hat sich weiterhin darum bemüht, auch in Berlin ein Versorgungswerk für Kammermitglieder möglich zu machen. Dabei gibt es im Frühjahr/Sommer 2024 eine gute Gelegenheit, Einfluss auf die Politik zu nehmen: Das Berliner Heilberufekammergesetz soll novelliert werden. Dabei wäre es möglich, den §90 zu streichen, der bisher ein Versorgungswerk verbietet. Wir haben uns persönlich und schriftlich an die Berliner Gesundheitspolitik gewandt und positive Signale erhalten: SPD, CDU und Grüne haben bereits signalisiert, sich für ein Versorgungswerk für Psychotherapeut:innen einsetzen zu wollen. Damit gibt es eine Chance, an dieser Stelle nach Jahrzehnten endlich etwas zu verändern.

Auch Sie können aktiv werden – die DGPT und die VAKJP haben im März 2024 Vorlagen für Briefe an die Gesundheitspolitischen Sprecher:innen der demokratischen Parteien im Abgeordnetenhaus per E-Mail versandt. Nutzen Sie diese Vorlagen, und bitten Sie die Abgeordneten, sich für eine Streichung des §90 einzusetzen.

Warum gibt es in Berlin bisher kein Versorgungswerk für PP und KJP?

Die Berliner Psychotherapeutenkammer bemüht sich seit mehr als 20 Jahren um die Einrichtung eines Versorgungswerks zur Altersvorsorge, wie es das in allen anderen Bundesländern gibt. Das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Berlin gaben unserer Forderung bezüglich der Einrichtung eines Versorgungwerkes recht.

Nach Vorlage beim Landesverfassungsgericht Berlin, veranlasst durch den Regierenden Bürgermeister, bestätigte dieses jedoch die politische Entscheidung des Senats, kein Versorgungswerk für PP und KJP zuzulassen.

Wir haben daraufhin das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen, unsere Klage ist auch angenommen, aber leider auch nicht entsprochen worden – mit dem Tenor, dass primär politische Entscheidungen, die gesetzlich geregelt sind, nicht von Gerichten aufgehoben werden können.

Daraufhin haben wir im Vorstand beschlossen, auf die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht (BVG) anzurufen, zu verzichten. Der Vorstand hatte sich nach juristischer Einschätzung durch Prof. Stellpflug gegen eine Klage beim BVG entschieden. Grund waren die hohen Kosten – da die Erfolgsaussichten als schlecht eingeschätzt wurden, sollten keine Kammergelder dafür verwendet werden.

Über 20 Jahre haben wir mit den Koalitionspartnern der SPD, den Senator:innen und Staatssekretär:nnen der Linken, Grünen, der CDU, den Sprecher:innen des Gesundheitsausschusses verhandelt, die unser Anliegen engagiert mit Eingaben im Abgeordnetenhaus und im Kabinett vertreten haben: Alles scheiterte an der SPD (Fraktion) – auch persönliche Gespräche mit Herrn Wowereit und Herrn Müller brachten letztlich keinen Erfolg.

Die Einrichtung des Versorgungswerks wird jedoch politisch wieder betrieben werden, wenn sich die politischen Mehrheiten in Berlin verändert haben.